Schornsteinfeger in Regensburg: Aufgaben, Termine und Pflichten
Der Schornsteinfeger kommt nicht nur zum Kehren. Ein erheblicher Teil seiner Arbeit ist hoheitlich — er nimmt öffentliche Aufgaben wahr und ist dabei nicht frei wählbar. Ein anderer Teil ist es nicht, und dort können Sie sehr wohl entscheiden, wer die Arbeit ausführt. Diese Unterscheidung zu kennen, erspart Missverständnisse an der Wohnungstür und beim Blick auf die Rechnung.
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und sein Kehrbezirk
Das Gebiet ist in Kehrbezirke eingeteilt. Für jeden Bezirk wird ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt; die Bestellung erfolgt befristet durch die zuständige Stelle. Innerhalb seines Bezirks nimmt er hoheitliche Aufgaben wahr, und für diese Aufgaben ist er zuständig, unabhängig davon, ob Sie ihn sympathisch finden oder einen anderen Betrieb kennen.
Zu seinem hoheitlichen Bereich gehören im Wesentlichen:
- die Feuerstättenschau, also die wiederkehrende Besichtigung der Anlagen im Gebäude
- der Feuerstättenbescheid, der festlegt, welche Arbeiten an Ihren Anlagen in welchen Zeiträumen durchzuführen sind
- die Abnahme neu errichteter oder wesentlich geänderter Anlagen
- die Überwachung, ob die vorgeschriebenen Arbeiten fristgerecht ausgeführt wurden
- die Führung des Kehrbuchs für seinen Bezirk
Für diese Tätigkeiten gilt eine Gebührenordnung. Die Sätze sind also nicht Verhandlungssache, und ein Vergleich mehrerer Anbieter ergibt hier keinen Sinn — es gibt für diesen Teil nur einen Zuständigen.
Was bei der Feuerstättenschau geschieht
Die Feuerstättenschau ist keine Kehrung, sondern eine Besichtigung mit prüfendem Blick. Angesehen werden die Feuerstätten im Gebäude, die Verbindungsstücke, die Abgasanlagen und die Bedingungen, unter denen sie betrieben werden: Zuluft, Aufstellsituation, Zugänglichkeit, sichtbare Mängel. Sie findet wiederkehrend statt, in Zeitabständen, die sich über mehrere Jahre erstrecken — die genaue Bemessung ergibt sich aus den Vorschriften und aus Ihrem Bescheid, nicht aus einer Faustregel.
Aus dieser Besichtigung folgt der Feuerstättenbescheid. Er ist ein Verwaltungsakt und listet für jede Anlage auf, welche Arbeiten anfallen und in welchem Zeitraum sie zu erledigen sind. Der Bescheid ist damit Ihr eigentliches Arbeitspapier: Was dort nicht steht, ist nicht vorgeschrieben; was dort steht, ist verbindlich. Bewahren Sie ihn auf und lesen Sie ihn, statt sich auf mündliche Zurufe zu verlassen.
Hoheitlich oder frei: wo Sie wählen können
Die im Bescheid aufgeführten Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten gehören nicht zum hoheitlichen Bereich. Diese Arbeiten sind freie Leistungen, und dafür dürfen Sie jeden Schornsteinfegerbetrieb beauftragen, der die Voraussetzungen erfüllt und in das entsprechende Register eingetragen ist. Der Betrieb muss nicht aus Ihrem Kehrbezirk stammen.
Der Ablauf dabei ist schlicht: Sie beauftragen den Betrieb Ihrer Wahl, dieser führt die Arbeiten aus und stellt Ihnen darüber eine Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung wird dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger übermittelt, damit er sie in das Kehrbuch übernehmen kann — er bleibt für die Überwachung zuständig, auch wenn er die Arbeit nicht selbst gemacht hat. Kümmern Sie sich darum, dass die Bescheinigung tatsächlich dort ankommt; die Verantwortung dafür, dass die Arbeiten fristgerecht ausgeführt und nachgewiesen sind, liegt bei Ihnen als Eigentümerin oder Eigentümer.
Für die freien Leistungen gilt die Gebührenordnung nicht. Hier werden Preise vereinbart, und ein Angebot vorab ist üblich und sinnvoll.
Fristen und wer sie einhalten muss
Die Zeiträume für die einzelnen Arbeiten stehen im Feuerstättenbescheid. Sie hängen von der Art der Anlage, vom Brennstoff und von der Nutzung ab — eine mit Holz betriebene Feuerstätte wird anders behandelt als eine moderne Gasanlage, und eine selten genutzte anders als eine, die die Hauptlast der Heizung trägt.
Wichtig ist, dass die Frist Ihnen gehört, nicht dem Betrieb. Wird eine vorgeschriebene Arbeit nicht rechtzeitig ausgeführt und nachgewiesen, folgt in der Regel eine Erinnerung und danach die Einschaltung der zuständigen Stelle, die die Durchführung anordnen kann. Das ist vermeidbar: Ein Blick in den Bescheid zu Jahresbeginn und ein rechtzeitiger Termin genügen.
In einem Haus mit mehreren Parteien lohnt es sich, die Termine zu bündeln und den Zugang zu allen betroffenen Räumen sicherzustellen. Wer nicht öffnet, verschiebt nicht nur seinen eigenen Termin, sondern den des ganzen Hauses.
Das Wichtigste in Kürze
Für Feuerstättenschau, Bescheid, Abnahme und Überwachung ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig, und dafür gilt eine Gebührenordnung. Für die im Bescheid aufgeführten Kehr- und Überprüfungsarbeiten sind Sie frei in der Wahl des Betriebs und müssen für den Nachweis sorgen. Wer diese Trennlinie kennt, seinen Bescheid liest und die Fristen im Blick behält, hat das Thema im Griff.